SERVICE- UND DOWNLOAD-BEREICH DER GZS

Anerkennung als Sachverständigenorganisation gemäß § 52 Verordnung

über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017(AwSV) vom 22.12.2017, gültig bis zum 31.12.2022


Wasserrechtliche Anerkennung als sachverständige Stelle gemäß § 4 der Hessischen Indirekteinleiterverordnung

für den Prüfbereich Mineralölhaltiges Abwasser (Anhang 49) vom 24.06.2021, gültig bis zum 31.12.2026


ISO 9001:2015-Zertifikat der SGS

als Sachverständigenstelle für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), für Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider.

Durch die BAM anerkannte Inspektionsstelle für IBC.

Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich Umweltschutz und Arbeitssicherheit vom 02.06.2020, gültig bis zum 01.06.2023.


Anerkennung als Inspektionsstelle I

für wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) der BAM vom 18.04.2019, gültig bis zum 18.04.2022


Anerkennung der Gleichwertigkeit als sachverständige Stelle

nach § 5 Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndEVO) zur Prüfung nach Anhang 49 Abwasserverordnung (AbwV), Mineralölhaltiges Abwasser vom 10.01.2020, gültig bis zum 31.07.2023


Zulassung einer Fachkundigen-Organisation

nach § 2 Abs. 4 der Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)v für den Untersuchungsbereich "Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin und Öl (incl. Koaleszenzabscheider)" vom 19.07.2018, gültig bis zum 31.07.2023.


Zulassung einer Fachkundigen-Organisation

nach § 2 Abs. 4 der Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)v für den Untersuchungsbereich "Fettabscheider" vom 16.07.2019, gültig bis zum 31.07.2024.